Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Autoverwertung Ludwigsfelde

§ 1 Geltungsbereich

Für jeden Vertrag zwischen der Fa. Autoverwertung Ludwigsfelde (= Verkäufer) und dem Kunden (=Käufer) gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Wenn und soweit im  Rahmen eines Vertragsschlusses (  s. § 2 ) die vorliegenden AGB den AGB des ggf. kaufmännisch, gewerblich, unternehmerisch auftretenden Käufers widersprechen sollten, gelten die vorliegenden AGB gleichwohl unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer mit der abschließenden Email, durch die der Vertrag letztlich zustandekommt, zuletzt unwidersprochen auf die nochmalige Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

§ 2 Vertragsschluss

(1)
Im Falle des Vertriebs über den Online-Shop des Verkäufers, legt der Käufer die ausgewählten Artikel mit dem so bezeichneten „Button“ in den „Warenkorb “ ein. Über den Button „Bestellung abschicken“ kommt ein verbindliches Kaufangebot zustande. Der Käufer kann die von ihm eingegebenen Bestellungen dann noch ändern, einsehen und Eingabefehler korrigieren. Als nächsten Schritt zur wirksamen Angebotsübermittlung muss der Käufer auf den Button „AGB akzeptieren“ klicken.

(2)
Der Verkäufer übermittelt dem Käufer sodann per E-Mail eine Empfangsbestätigung, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird; in der der Käufer für den Fall, dass der Kauf der Ware zumindest überwiegend unternehmerischen Zwecken des Käufers zuzuordnen ist, auf einen Nachlass auf den Bruttopreis in Höhe eines evtl. individuell noch  festsetzungsfähigen Prozentsatzes(=Rabatts) hingewiesen werden kann. Der Käufer kann diese E-Mail über die Funktion „Drucken“ausdrucken. Wenn der Käufer daraufhin per E-Mail bestätigt, ass der Kauf zumindest überwiegend seinen unternehmerischen Zwecken dient, ermäßigt sich der zu zahlende Bruttokaufpreis dann zugunsten des Käufers entsprechend (s. auch § 4 (3)). Der Kaufvertrag selbst kommt in jedem Fall erst durch die weitere Erklärung der Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer, per Email zustande.

§ 3 Leistungsort, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Gerichtsstand

(1)
In allen Fällen gilt als Leistungs- bzw. Erfüllungsort für die Pflichten des Verkäufers aus dem jeweiligen verbindlichen Kaufvertrag, der Wohnsitz, bzw. bei Verschiedenheit von Wohnsitz und Geschäftssitz, der Geschäftssitz des Verkäufers.Im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags wird insoweit zunächst eine „Bringschuld“ der Ware ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn auf Bitten des Käufers oder standardmäßig die Ware dadurch an den Käufer übermittelt wird, dass der Verkäufer die Ware an eine Transportperson (Post, Spediteur, Frachtführer), regelmäßig auf Kosten des Käufers, übergibt, ändert das nichts daran, dass für den jeweiligen Kaufvertrag der Wohn- bzw. Geschäftssitz nur des Verkäufers als Leistungs- bzw. Erfüllungsort gilt; so wie das auch bei einer „ Holschuld „ der Fall ist. Dies gilt in allen Fällen von Kaufverträgen, ohne Unterschied, ob der Käufer die Ware als Verbraucher bzw. Privatperson oder als Unternehmer bzw. zu gewerblichen oder freiberuflichen
Zwecken erwirbt.

(2)
Die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung der Kaufsache geht bei Übergabe an den Käufer am Wohn-bzw. Geschäftssitz des Verkäufers,dort auch an den Käufer über. Im Falle des Versendungskaufs, ungeachtet dessen, dass der Verkäuferort in diesem Fall ohnehin Erfüllungsort ist, geht diese Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem der Verkäufer am Verkäuferort die Kaufsache der transportperson(Post, Frachtführer, Spediteur),zwecks Transport zum Käufer, übergibt.

(3)
Ist der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten das jeweils am Wohn-bzw. Geschäftssitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht auch örtlich zuständig.

§ 4 Zahlung / Preise

(1)
Der Kaufpreis ist spätestens binnen 10 Tagen, gerechnet ab dem Tag der verbindlichen Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer, an den Verkäufer zu zahlen; wobei der Eingang/Empfang beim Verkäufer für die Berechnung dieser Frist maßgeblich ist. Die Zahlung ist, falls der Kaufpreis vor Übergabe oder Auslieferung der Kaufsache nicht auf ein Konto des Verkäufers zur Bankgutschrift gebracht ist,  spätestens bei Übergabe der Kaufsache an den Käufer in bar, bei Versendungskauf per Nachnahme, zu leisten. Die Nachnahmegebühren hat der Käufer zu entrichten.

(2)
Versandkosten werden gesondert in der Kaufpreisrechnung ausgewiesen.

(3)
In allen Fällen, in denen der Käufer bestätigt, dass der Erwerb der Kaufsache zumindest überwiegend unternehmerischen Absichten und/oder Verwendungszwecken dient, im Rahmen oder zur Aufnahme einer also selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Käufers, insbesondere also, wenn das Fahrzeug, in das das gekaufte Fahrzeugteil eingebaut werden soll, zu mehr als ca. 50% also nur gewerblich oder freiberuflich genutzt werden soll, ermäßigt sich der Brutto-Kaufpreis, wie schon in § 2 ( 2) der vorliegenden AGB beschrieben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1)
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus
dem Kaufvertrag im Eigentum des Verkäufers.
(2)
In den Fällen, bei denen der jeweilige Vertrag zwischen Verkäufer und
Käufer ein beiderseitiges Handelsgeschäft, im sog. kaufmännischen Geschäftsverkehr, darstellt, erlischt das Eigentum des Verkäufers, im Gegensatz zu bzw. über ( 1 ) hinaus, nicht bereits dann, wenn der Kaufpreis aus dem einzelnen Kaufvertrag gemäß (1) voll bezahlt ist; sondern erst dann, wenn alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der ggf. laufenden Geschäftsverbindung voll beglichen sind (Kontokorrentvorbehalt ).
( 3 )
Der Käufer verpflichtet sich in jedem Falle der Weiterveräußerung der Kaufsache, diese nur unter dem Vorbehalt eigenen Eigentumsvorbehalts, also bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung des weiteren Käufers an den Käufer, an den weiteren Käufer zu liefern. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung des Verkäufers aus dem Erstverkauf an den Käufer, tritt dieser im Voraus seine Kaufpreisforderung gegen den weiteren Käufer aus dem Weiterverkauf sicherheitshalber, an den Verkäufer ab. Nimmt der Käufer seine Weiterverkaufsforderung ggf. in ein mit seinem Kunden, dem weiteren Käufer, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt die Kontokorrentforderung in voller Höhe als abgetreten.
 

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung hat der Käufer nur insoweit, als seine 8 etwaigen Gegenansprüche vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein etwaiger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Gewährleistung

(1)
Ist der Erwerb der Ware zumindest überwiegend einem gewerblichen oder sonstigem unternehmerischen Zweck zuzuordnen, ist im Falle von Sachmängeln der Ware jegliche Sachmängelgewährleistung gegenüber dem Käufer ausgeschlossen.

(2)
Ist der Erwerb der Ware zumindest überwiegend einem privaten Zweck zuzuordnen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434 ff BGB. 


(3)
Der Verkäufer haftet nicht für Einbaufehler von Fahrzeugteilen bzw. Motoren oder Teilen von Motoren, in Fahrzeuge. Der Verkäufer hat insoweit auch keinerlei Beratungspflicht hinsichtlich des Einbaus der Teile in ein Fahrzeug. Dem Käufer obliegt der Einbau vielmehr auf eigenes Risiko. Allein ihm obliegt insoweit insbesondere der Einsatz möglichst qualifizierten Personals, worunter mindestens das einer – und in einer -  Fachwerkstatt, möglichst sogar einer markengebundenen Werkstatt zu verstehen ist; die über die üblichen und notwendigen Hilfsmittel, Werkzeuge, Gerätschaften und sonstigen Vorrichtungen verfügt.

( 4)
 Soweit ab Gefahrübergang der Kaufsache aus technischer Sicht ein Fehler eines Fahrzeugteils mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit auf eine Verletzung von Obliegenheiten gemäß (3) zurückzuführen ist, alternativ zur Möglichkeit eines lieferseitigen Fehlers, trifft den Käufer die Beweislast dafür, dass ein lieferseitiger Fehler vorliegt.

§ 8 Sonstige Haftung

Für etwaige sonstige Vermögensschäden, die infolge der Lieferung einer ggf. fehlerhaften Kaufsache beim Käufer eintreten, haftet der Verkäufer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; es sei denn, der Verkäufer verletzt sog. Kardinalpflichten bzw. die Haftungsbegrenzung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz würde vertragstypisch vorhersehbare Schäden betreffen.

§ 9 Vereinbarung über die Kosten der Rücksendung

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach § 9 dieser AGB Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§ 10 Hinweis zur Datenverarbeitung und Datenspeicherung

Der Verkäufer erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Käufers werden Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Käufer kann diese Geschäftsbedingungen und die Bestelldaten vor dem Abschicken seiner Bestellung ausdrucken und erhält nach der Bestellung eine E-Mail, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)
Der Verkäufer ist bestrebt, im Großraum Berlin und in den übrigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland seine Waren abzusetzen; wie es auch in der zurückliegenden Zeit der Fall war und worauf der Geschäftszweck des Unternehmens des Verkäufers beruht. Soweit daneben zufällig infolge der europaweiten bzw. sogar weltweiten Ersichtlichkeit seines Warenangebots im Internet, auch Verträge mit im Ausland ansässigen Käufern zustande kommen sollten, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Verkäufer sein Geschäft aber nicht ins Ausland „ausrichtet“ ( iSv EuGVVO Art.15 I lit. C III ) , wird die Geltung des UN- Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch im Übrigen gilt nur deutsches Recht.

(2)
Soweit diese AGB teilweise unwirksam sein sollten, berührt dies ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht.